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Kommentar von Wolfgang Hübner (FW Frankfurt): Messerstiche gegen Meinungsfreiheit – Solidarität mit den Salafisten-Opfern ist Pflicht!

Solidarität mit den Salafisten-Opfern ist Pflicht!  

 

In der letzten Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung wurde im Rahmen der Fragestunde auch das Problem mit den islamischen Salafisten angesprochen. Allerdings war es ausgerechnet ein Vertreter der Grünen, welcher der für „Vielfalt“ zuständigen Stadträtin, ebenfalls eine Grüne, die (intern verabredete) Gelegenheit verschaffte, in einem langen Redebeitrag zu schildern, was die Stadt alles tue, um den Umtrieben dieser religiösen Extremisten Einhalt zu gebieten. Wenn demnächst die Rede der Stadträtin im Protokoll der Sitzung dokumentiert vorliegen wird, kann sich die Öffentlichkeit selbst davon überzeugen, wie mit vielen Worten nichts von Belang gesagt werden kann, was die islamischen Salafisten in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet auch nur eine Minute irritieren, geschweige denn beunruhigen müsste.

 

Denn eine Gruppe, die – wie in Solingen und nun auch in Bonn – mit brutaler Gewalt gegen gutausgerüstete Polizeieinheiten vorgeht, dabei selbst vor schwerer Körperverletzung und Mordversuch nicht zurückschreckt, wird sich von Vortragsreihen und Podiumsdiskussionen sowenig beeindrucken lassen wie von einer atheistischen Grünen aus der linksliberalen Schickeria. Die Salafisten wissen genau, wie schwach und hilflos die in ihren Illusionen oder Selbsthass gefangenen Anhänger der multikulturellen „Vielfalt“ sind, wenn diese mit fanatischem Sendungsbewusstsein und der Gewissheit religiöser Überlegenheit konfrontiert werden.

 

Wesentlich ernster müssen aber selbst die Salafisten diejenigen nehmen, die ihnen direkt entgegentreten und sich dabei auch vor kalkulierten Provokationen nicht scheuen. Wie immer auch die rechts von dem Parteienblock positionierte politischen Organisation Pro NRW beurteilt werden mag: Deren  Aktivisten haben mit ihrer Mohammed-Karikaturen-Kampagne eine unschätzbare Aufklärungsarbeit über islamische Intoleranz, die Erbärmlichkeit regierender Politiker und Parteien in Nordrhein-Westfalen und anderswo sowie auch die geradezu unfassbar dreisten Wahrheitsmani-pulationen in fast allen meinungsbildenden Medien geleistet.

 

Wer nach den Ereignissen in Solingen und Bonn noch immer nicht die Gefahr erkennen will oder kann, die von der naiven „Islam gehört zu Deutschland“-Propaganda unverantwortlicher Kräfte in Politik, Medien und Gesellschaft ausgeht, dem ist nicht zu helfen, auf den ist auch nicht mehr zu hören. Wer nach den blutigen Attacken auf die Polizei die provokativen, aber völlig legitimen Aktionen von Pro NRW auf eine Stufe stellt mit der Gewalt der islamischen Salafisten, ist ein übler Demagoge, weil bewusst handelnder Wahrheitsverdreher.

 

Und weil es von diesen demagogischen Wahrheitsverdrehern in Politik, Medien und Gesellschaft so erschreckend viele gibt, ist es wichtig, mit allen solidarisch zu sein, die in Solingen und Bonn für die Meinungsfreiheit in Deutschland Leib und Leben riskiert haben. Solidarität und Mitgefühl gelten deshalb unein-geschränkt den verletzten Polizisten, diese Solidarität muss gleichermaßen auch den Aktivisten der Meinungsfreiheit gelten. Mit ihren Provokationen, die inzwischen übrigens mehrfach von Gerichten legitimiert wurden, haben sie ein Aggressionspotential vielleicht gerade noch rechtzeitig herausgelockt und kenntlich gemacht, das unsere Demokratie und offene Gesellschaft nicht nur verachtet, sondern zerstören will.

 

Es liegt an uns, an jeder Bürgerin, jedem Bürger, ob wir das hinnehmen wollen. Seit Solingen und Bonn sollten wir uns auf Parteien, Politiker und ihren Lakaien besser nicht mehr bei der Verteidigung der Freiheit in Deutschland verlassen. Das Grundgesetz erlaubt das nicht nur, sondern gebietet es sogar in Artikel 20, Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

 

Wolfgang Hübner, 8. Mai 2012

 

Aus “Die Neue Ordnung”

Wie teuer ist uns Europa?

 Christliche Politiker gehören in Europa zu einer aussterbenden Gattung. Die

wenigen bekennenden Christen, die den Beruf des Politikers ergreifen, scheinen

im lauten Getümmel der Machtspiele die Berufung zur Heiligkeit zu überhören.

Jedenfalls gibt es nur ganz wenige Politiker, die von der Kirche seliggesprochen

werden könnten. Dazu gehören vor allem Robert Schuman und Alcide de Gasperi.

 Weniger Konrad Adenauer, der war nicht nur römisch-, sondern auch

rheinisch-katholisch. Diese und andere gläubige Christen haben Europa aus der

Taufe gehoben. Seither ist es uns ans Herz gewachsen, es ist uns teuer. Und es

kann uns ein zweifelhaftes, teures Vergnügen werden, an das die Gründungsväter

gewiß nicht gedacht haben.

Anders als die heute tonangebende Politikergeneration hatten die Väter Europas

noch so etwas wie ein christliches Abendland in den Knochen – und kein laizistisches

Regime im Sinn. Sie bewahrten ein Erbe, das sich auf die Städte Jerusalem,

Athen und Rom symbolisch-legitimatorisch stützte. An diese geistigen

Ursprungsorte Europas erinnerte Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten

Deutschlandbesuch. Er kann nichts dafür, daß kulturignorante Politiker mit diesen

Städtenamen nur Konflikte, Schuldenkrisen und Chaos assoziieren.

Die Gründerväter hingegen verbanden mit Europa normative – naturrechtliche

wie religiöse – Vorstellungen von friedlicher Konfliktlösung, Verantwortung und

Ordnung. Sie hatten moralische und rechtliche Prinzipien im Blick und nicht

bloß materielle Interessen. Sie hatten einen Staatenbund vor Augen, keinen zentralistischen

Bundesstaat. Denn durch Geschichtserfahrung klug geworden, plädierten

sie für eine subsidiäre, antitotalitäre politische Form. Heute tun unsere

Politiker so, als müßten sie mit dem Euro zugleich ganz Europa retten. Dabei

haben sie keine eine Ahnung mehr davon, was es mit dem Subsidiaritätsprinzip

auf sich hat. Sie nehmen erhebliche Risiken und Verluste in Kauf, um die Finanzierung

überschuldeter, bankrotter Staaten und Banken zu gewährleisten. Aber

dieses „bailout“ ist vertraglich ausgeschlossen worden. Denn es widerspricht

dem Prinzip der Verantwortung, das Haftung für Schulden impliziert.

 Pacta sunt servanda , dieser selbstverständliche, alt-ehrwürdige und also naturrechtliche

Grundsatz der Vertragstreue ist inzwischen ausgehebelt worden. Wie

auch die allgemeine, wenn auch altmodische Erkenntnis, daß man auf Dauer

nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt. Wenn diese simplen Grundsätze

nicht mehr beachtet werden, wird der Europäischen Union die Geschäftsgrundlage

entzogen. Der Legitimationsverlust trifft nicht nur die ökonomische, sondern

vor allem die politische Ordnung Europas. Diese war von Anfang an vom Prinzip

der Subsidiarität bestimmt. Leider hat unsere herrschende Politikerkaste auch

dieses Prinzip ausgehebelt. Stattdessen wird eine mißverstandene Solidarität

hochgehebelt, die nicht mehr auf Gegenseitigkeit beruht.

Daran kann Europa zerbrechen. Die europäischen Rechtsbrüche wären vielleicht

gerade noch hinzunehmen, um den ganz großen Bruch zu vermeiden. Aber die

schleichende Minderung demokratischer Bürgerrechte ist eine verfassungsrechtliche

Frage ersten Ranges. Innerhalb der Demokratie bestimmt der Souverän, das

Volk, über die Verwendung dessen, was es in den Staatshaushalt einbringt. Nach

unserem Grundgesetz ist es das deutsche Volk, das über seine Repräsentanten

darüber zu befinden hat. Wer aber heute noch vom „deutschen Volk“ als dem

Subjekt seiner Verfassung spricht, gilt schon fast als rechtsradikal.

Allerdings kann der deutsche Volkssouverän auf Teile seiner Souveränität verzichten

und sie auf die europäische Ebene übertragen, ohne den Föderalismus zu

verraten. Das passiert aber eher schleichend, unter der Hand, ohne die aktive

Mitwirkung der Wähler. Dieses Demokratiedefizit produziert immer mehr arrogante

Bürokraten, die ein feudales Eigenleben entfalten. Damit evoziert es immer

mehr Europaverdrossenheit bei den Bürgern. In dem Maße aber, in dem sich die

Repräsentanten von den zu Repräsentierenden entfernen, meldet sich ziviler

Widerstand. Hoffentlich nicht im Sinne des Rechtsbruchs von aggressiven

„Wutbürgern“, sondern als öffentliche rationale Kritik und politische Opposition.

Ein europäisches Staatsvolk gibt es freilich nicht, noch lange nicht. Das scheitert

bereits an den Sprachbarrieren und Mentalitätsunterschieden. Wir müssen Europa

wieder neu buchstabieren lernen, und zwar nach dem Alphabet der Subsidiarität.

Auf diesem Prinzip beruht die europäische Idee: Eigenverantwortung und

„Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Kredit europäischer Solidarität wird überzogen,

würde man die Subsidiarität nicht beachten. Die Demontage Europas beginnt da,

wo man auf Kosten anderer ein bequemes Leben führen will. Wer nicht bereit

ist, sich selber durch einen kräftigen Eigenbeitrag zu helfen, hat die Berechtigung

verloren, von anderen solidarische Hilfe zu erwarten.

Als Sprengsätze erweisen sich die überzogenen Schulden und die Versuchung,

sie europaweit gleichmäßig zu verteilen und durch Inflation zu verringern. All

das mindert die Glaub- und Kreditwürdigkeit der europäischen Staatengemeinschaft.

Für die fahrlässigen Schulden anderer einstehen zu müssen, unterminiert

die Solidaritätsbereitschaft. Die Schuldenlast, die wir auch in Deutschland angehäuft

haben, untergräbt die Generationensolidarität und läuft auf Diebstahl an

den künftigen Generationen hinaus. Wir leben auf Kosten derer, die nicht gefragt

worden sind und die wahrscheinlich gar nicht mehr bei uns geboren werden.

Leider werden schon die alten rechtlichen Verpflichtungen, auf die man sich

geeinigt hatte, systematisch unterlaufen. Wie sollte da ein neuer Rechtskodex

Geltungskraft erlangen? Wie sollte er überhaupt zustande kommen, wenn die

moralischen Autoritäten, nämlich die christlichen Kirchen, weithin abgetaucht

sind oder zunehmend verdrängt werden? Nicht einmal ein ethisches Minimum,

das im europäischen Pluralismus noch die Einheit garantieren könnte, ist in

Sicht. Für ethische wie rechtliche Regeln gilt, daß ihre Einhaltung kontrolliert

und sanktioniert werden muß. Dazu fehlt noch der nötige Ernst. Der wird sich

wohl erst im äußersten Notfall einstellen. Dann aber kennt Not kein Gebot mehr.

Wolfgang Ockenfels

Hans Heckel in der Preußischen Allgemeinen

Besser und prägnanter kann man die Ereignisse der letzten Woche nicht zusammenfassen. Daher hier der ganze Beitrag von Hans Heckel in der PAZ.

  

Wir dürfen das

Warum Havel so lästig war, wieso die EU viel demokratischer ist, und wieso Beate Zschäpe wohl mit einem blauen Auge davonkommt / Der Wochenrückblick mit Hans Heckel

23.12.11
Diese Typen vom Schlage Vaclav Havel sind unangenehm. Die amtlich anerkannten Helden des Kampfes für die Menschlichkeit mochten ihn im Grunde nie. Gebeugt unter der Last ihrer Friedens-, Menschenrechts- und Sonstwas-Preise empfanden sie ihn insgeheim als Zumutung. Denn als er noch in den Verliesen des sozialistischen Regimes schmachtete, standen sie lieber mit den kommunistischen Herren auf dem roten Teppich und übten sich in „Anerkennung der Realitäten“.
Diese Freiheitskämpfer hinter dem Eisernen Vorhang waren da nur lästig. Sie torpedierten mit ihrem „dumpfen Antikommunismus“ in einem fort die „Bemühungen“, waren eine ständige Störung der Verständigung und Annäherung auf höchster Ebene. Und Havel war einer der Rück­sichtslosesten. Der ging sogar auf die deutschen Vertriebenen zu und sprach lange vor dem Mauerfall öffentlich von deutscher Wiedervereinigung, furchtbar!
Nun ist er tot, und die Preisbekränzten können sich an seinem Grab versammeln und tränenvoll verkünden, dass mit Havel „einer der Ihren“ von uns gegangen sei. Sie müssen nicht fürchten, dass er wieder aufsteht und ihnen ins Gesicht blafft: Euch werd’ ich helfen, ihr Heuchler! Nein, so etwas ist leider noch nie passiert. Nur wer an Geister glaubt, darf noch hoffen, dass Havel denen auf anderem Wege einen Scheitel zieht.
Das Leben des Böhmen steht für das großartigste politische Ereignis im Europa des 20. Jahrhunderts. Die Demokratie hatte gesiegt. In letzter Zeit indes gerät sie wieder ins Gedränge, in Russland vor allem – wir machen uns Sorgen. Das EU-Parlament will nicht länger schweigen und hat den Finger tapfer in die russische Wunde gelegt: Die Parlamentswahl vom 4. Dezember habe nicht den demokratischen Standards entsprochen. Stimmt, da ging ja allem Anschein nach Etliches nicht mit rechten Dingen zu.
Auch EU-Ratspräsident Herman van Rompuy und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso haben dem russischen Präsidenten Dmitri Medwedjew ordentlich den Marsch geblasen, heißt es. Medwedjew ist der, der in dem Moskauer Herrschergespann immer den netten Diplomaten macht, während Sozius Putin die Keule schwingt. Medwedjew blieb denn auch einigermaßen höflich, statt freche Rückfragen zu stellen.
Putin hätte die beiden womöglich gefragt, welcher „demokratischen Wahl“ sie denn bitte sehr ihre Ämter verdanken. Was hätten die dazu sagen sollen? Etwa die Wahrheit? Rompuy: „Also, Herr Putin, ich bin das Destillat einer Kungelrunde von Staats- und Regierungschefs. Die suchten einen, der blass und bieder genug wirkt, um nie wirklich mächtig zu werden. Da fanden sie mich.“ Barroso: „Och, bei mir lief das recht ähnlich.“
So etwa? Nein, das hätten sie auf keinen Fall antworten können. Eher schon so Sachen wie: „Wir beide sind das Ergebnis eines durch und durch demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Meinungsbildungsprozesse sind in der EU immer dann demokratisch, wenn das Ergebnis stimmt. Deshalb müssen wir Volksabstimmungen gelegentlich wiederholen, weil das Volk einen Irrtum begangen hat.“
Was der dreiste Putin da wohl gekontert hätte. Vielleicht das: „Solche Ermattungskriege gegen sperrige Volksmeinungen sind zwar eleganter als unsere russische Lösung, wo die Urnen gleich mit zuvor ausgefüllten Wahlzetteln aufgestellt werden. Aber letztlich sind wir im gemeinsamen Haus Europa doch nicht so weit voneinander entfernt, wie Sie fürchten. Man muss, wie die deutsche Kanzlerin immer zu sagen pflegt, die Dinge eben ,vom Ergebnis her denken‘. Wie man dahin kommt, ist für mich ebenso zweitrangig wie für Sie, meine Herren.“
Zum Glück weiß Moskau nicht, dass bei EU-Parlamentswahlen die Stimme eines Staatsbürgers elfmal so viel wiegt wie die eines anderen, das hatten wir ja neulich erst beim Wickel. Wäre das bei russischen Duma-Wahlen genauso, wären wir alle schon heiser vom „Manipulation!“ brüllen. Bei uns in der EU aber geht das in Ordnung. Europa ist schließlich die Wiege der Demokratie, wir dürfen das.
Dennoch haben wir auch so unsere Probleme, auf die wir unbegreiflicherweise nicht vorbereitet sind. Der FDP geht das Führungspersonal zur Neige und die Bundespräsidenten-Kandidaten werden ebenfalls nicht mehr. Berlin sollte für schlechte Zeiten einen Vorrat an Führungsliberalen und Staatsoberhäuptern anlegen, damit immer einer zur Hand ist, wenn einer ausfällt.
Als diese Zeilen entstehen, sitzt Christian Wulff noch im Bellevue. Dennoch haben wir uns in der Redaktion bereits die Köpfe zermartert, wer ihm nachfolgen könnte, wenn ihn die Medienmeute geschafft hat.
Schwierige Sache. Warum hatte sich die Kanzlerin eigentlich für Wulff entschieden? Vorgänger Horst Köhler war kein richtiger Politiker. Er war weder kantenlos genug noch besaß er das Phrasendrescher-Gen und jenes Gespür fürs politisch korrekte Ranschmeißen, dass einen erst zum weltoffenen, toleranten Staatschef macht. Außerdem war er pedantisch und verweigerte gelegentlich seine Unterschrift unter Gesetze, die ihm nicht grundgesetzkonform erschienen. Zum Schluss verlor er im Gespinst des Berliner Schranzenstadls den Überblick und schmiss entnervt hin. Trauriger Abgang.
Das sollte nicht nochmal passieren. Wulff kam als Idealbesetzung, er schien alles mitzubringen, was Köhler missen ließ. Und nun das: Ein merkwürdiger Kredit und ein paar Urlaubsreisen auf Kosten reicher Freunde. Alles nicht verboten, aber … na, ja, Sie wissen schon.
Und wen nähmen wir, wenn Wulff auch schlappmacht? Nach langem Grübeln haben wir einen gefunden, der alles, was Wulff gegenüber Köhler auszeichnete, noch besser kann, und daher der perfekte Präsident wäre. Wir präsentieren Ihnen: Ronald Pofalla! Pofalla hat alles: Er ist glatt wie ein Zäpfchen und Ärger mit verweigerten Unterschriften hätten wir mit dem auch keinen. In bestem Fäkaldeutsch setzte uns der derzeitige Kanzleramtschef über sein lässiges Verhältnis zu Verfassung und Gewissen ins Bild. Zudem darf ausgeschlossen werden, dass sich je ein Multimillionär fände, der mit einem wie Pofalla Urlaub machen möchte. Also auch von dort kein Risiko.
Der Mann wäre ein tragender Pfeiler unserer Demokratie, die auch von innen immerzu bedroht ist. Von wem genau, wissen wir immer noch nicht. Die „braune Terrorzelle“ rückt mit jeder neuen Enthüllung tiefer ins Gehege deutscher Geheimdienste. Als die drei schon untergetaucht waren, hat ihnen der Verfassungsschutz (VS) 2000 Mark zukommen lassen, damit sie sich neue (also falsche) Pässe besorgen können. Dass Fräulein Zschäpe Zuträgerin des VS war, hatte eine sächsische Zeitung ja bereits aufgedeckt, wir berichteten. Die Nachricht hätte eigentlich eine riesen Mediennummer werden müssen. Wurde sie aber nicht.
Dafür kommt jetzt die Meldung, dass Zschäpe sich noch kurz vor dem Tod der beiden mutmaßlichen Serienmörder unmittelbar bei dem ominösen Wohnmobil aufgehalten hat. Dennoch heißt es nun, dass Beate Zschäpe wohl keine Mitwisserschaft oder gar Beteiligung an den zehn Morden nachgewiesen werden könne. Daher bleibe, leider, leider, am Ende vermutlich nur eine Anklage wegen Brandstiftung in der eigenen Wohnung. Manchmal trapst die Nachtigall derart laut, dass einem das Trommelfell schmerzt.
Mitten drin war immer Tino Brandt, Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, wo das Trio seinen nationalsozialistischen Feinschliff erhielt, und VS-Agent. Den soll der VS sogar über seine Observierung durch die Polizei auf dem Laufenden gehalten haben. Manchmal fuhr ein VS-Auto hinter dem Polizeiwagen her, der wiederum Brandt verfolgte. Deutsche Wirklichkeit als Konvoi inszeniert – ein schönes Bild. Schrecklich schön.

 

 

Kommentare

FREIE WÄHLER – Fraktion im Römer: Die Republik der Parteisoldaten – Wer sich nicht fügt, wird ausgegrenzt

FREIE WÄHLER – Fraktion im Römer

Meinung

 

Die Republik der Parteisoldaten

Wer sich nicht fügt, wird ausgegrenzt  

 

Immerhin: Es hat 13 Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP gegeben, die sich am Donnerstag dem Weg in den finanzpolitischen Abgrund Deutschlands bei der „Euro-Rettung“ verweigert haben. Das waren allerdings bei weitem nicht genug Aufrechte, um Merkel, Schäuble und ihren Leichtmatrosen Rössler zu stoppen. Viel größer war die Zahl der stets gehorsamen Parteisoldaten, die so stimmten, wie es ihre Führungen befahlen und wie es der Fortführung ihres einkömmlichen Mandats sowie den Aussichten, dieses auch nach der nächsten Wahl wieder zu bekommen, entsprach.

 

Wenn ein etablierter, mit allen Tricks und Fallstricken des parlamentarischen Geschäfts bestens vertrauter Mann wie der der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, bei seinem ersten öffentlichen Aufstand gegen die Befehlsgewalt seiner Parteispitze von unerträglichem Druck spricht, der auf ihn ausgeübt wurde, um ihn zur Zustimmung  der neuerliche  „Euro-Rettung“ zu zwingen, dann wirft das ein grelles Schlaglicht auf Praktiken, die von den Parteien in allen Parlamenten – von den Kommunen bis zum Bundestag – gegen  Geist und Buchstaben der Verfassung ausgeübt werden, und zwar äußerst ‚erfolgreich‘ und wirksam.

 

Artikel 38 des Grundgesetzes lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in  allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Und der § 35 der Hessischen Gemeindeordnung lautet: „Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeindewohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.“

 

Von Fraktionszwang ist nirgends die Rede, tatsächlich aber ist seine Praktizierung in der überwältigenden Zahl der parlamentarischen Entscheidungsfälle die Regel. Ab und zu allerdings werden die Abgeordneten publikumswirksam bei sogenannten „Gewissensentscheidungen“ von der kurzen Leine gelassen. Dabei darf es sich aber keinesfalls um Themen und Entscheidungen handeln, die der politischen Macht der Parteien und insbesondere ihrer Macht über das Geld der Steuerzahler in irgendeiner Weise gefährlich werden könnten.

 

Wie intolerant, wie gereizt der gesamte Parteienblock reagiert, wenn er seine Oberherrschaft über die Abgeordneten in Frage gestellt sieht, zeigen die aufschlussreichen Reaktionen auf die Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert (CDU), auch den beiden „Euro-Rebellen“ Willsch (CDU) und Schäffler (FDP) in der Debatte am 29. Oktober 2011 je fünf Minuten Redezeit einzuräumen. Was auch immer Lammerts Motive dabei waren: Ihm gebührt ausdrücklicher Dank für dieses Handeln. Und sowohl Willsch wie Schäffler haben das in eindrucksvoller Weise genutzt.

 

Das konnten die beiden Bundestagsabgeordneten umso besser tun, weil sie als Ökonomen sehr genau über die Bedeutung ihrer Entscheidung wussten. Ein TV-Magazin hat nun enthüllt, dass viele ihrer Kollegen im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung für das gesamte deutsche Volk gefällt haben ohne den dafür unbedingt notwendigen Sachverstand. Den hätten sie sich übrigens durchaus erarbeiten können – an Material mangelt es wahrlich nicht. Doch das haben die meisten wohl schon deshalb gescheut, weil sie unter keinen Umständen bereit waren, in Konflikt mit denen zu kommen, denen sie ihr Mandat tatsächlich verdanken, nämlich den Mächtigen in den Parteiführungen und Parteiapparaten.

 

Was aber noch viel schlimmer erscheint, das ist die von dem TV-Magazin entlarvte Unbedenklichkeit und Ignoranz vieler dieser sogenannten „Volksvertreter“, die in Wahrheit nur besonders gehorsame Parteisoldaten sind. Als inzwischen langjähriger Angehöriger der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung ist mir all das jedoch nur zu vertraut – dieser geradezu blinde Gehorsam gegenüber den Vorgaben der eigenen Partei und der Fraktionsführung. Dabei verkenne ich keineswegs, dass eine politikfähige Fraktion stets um Geschlossenheit bemüht ein muss, damit sie die eigene Regierung unterstützen oder als Opposition wirkungsvoll sein kann. Das verlangt von der Führung der Fraktion, insbesondere ihrem Vorsitzenden, ein enormes Maß an Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft ab. Weniger darf allerdings nicht verlangt werden.

 

Bequemer, einfacher ist es gewiss, die notwendige Überzeugungsarbeit durch Disziplinierung und Pressionen zu ersetzen und all jene, die sich dem widersetzen – wie aktuell die Bundestagsabgeordneten Bosbach, Willsch und Schäffler -, als „Abweichler“ zu diffamieren.  Dabei ist denen, die diesen Ausdruck (und noch ganz andere!) für Politiker mit eigener Meinung und Verfassungstreue verwenden, offenbar überhaupt nicht bewusst, dass einst in jenem zum Glück verschwundenen Unrechtsstaat DDR Männer und Frauen, die sich ihre Meinungsfreiheit nicht verbieten ließen, als „Dissidenden“ ausgegrenzt und in vielen Fällen auch kriminalisiert wurden.

 

Soweit sind die Verhältnisse im seit 21 Jahren wiedervereinten demokratischen Deutschland noch nicht. Aber der Umgang der Parteien mit den „Abweichlern“ vom 29. September macht klar: Wir sind nicht mehr sehr weit entfernt von solchen Verhältnissen. Umso notwendiger ist entschlossener bürgerlicher Widerstand gegen all jene Kräfte, die im Grunde Verfassungsfeinde sind. Wir sollten uns nicht scheuen, sie als solche zu benennen und zu bekämpfen.

 

Wolfgang Hübner, 1. Oktober 2011

25.08.2011 | KOPP Nachrichten mit Eva Herman

Die Themen heute:

Schock für Westen: Libysche Rebellen wollen islamisches Scharia-Recht einführen
Libyenkrieg: Frankreich und USA kämpfen bis zum Schluss
Libyenkrieg: »Manipulierte Informationen durch die NATO«
Libyenkrieg: Westen will Kontrolle über Öl
Israel: Spanischer Botschafter unter Druck
Proteste: Demonstranten fordern Ausweisung des israelischen Botschafters
Libanon: Will Syrien unterstützen
Britischer Ex-Premier: Deutschland ist Problem der EU-KriseGreenspan: Zusammenbruch des Euro naht
Luftfahrt: United Airlines-Piloten müssen künftig mit iPad navigieren
Von Boetticher: Nahm Geheimdienst Rache?
Hamburg-Senat: Millionen für »abgehalfterte Politiker«
Sarrazin-Bilanz: »Geistiges Desinteresse der Regierenden«

Gastbeitrag: Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen “Grundgesetz für die [nicht: "der"] Bundesrepublik Deutschland” heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas “unternehmen” (“Gegen jeden, der es unternimmt…”). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es “unternommen”, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von “den Staatsbürgern”!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das “Deutsche Volk” (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich “ein anderes Volk zu wählen”, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße “Bevölkerung” tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für “Volkssouveränität” ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein “Unternehmen” im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: “Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.”

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob “andere Abhilfe möglich” ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

 

- Von unserem Unterstützer Manfred zur Verfügung gestellt.

Korrektheiten – Antitotalitäre, ideologiekritische, islamkritische politische Essays

Quelle:

http://korrektheiten.com/2011/04/01/ist-widerstand-legal-art-20-abs-4-g/#more-7234

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Bei “Micheal Mannheimer “ können Sie zur selben Thematik einen weiteren Beitrag finden.


Petition: Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen.

Begründung

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht 190,05 Mrd. Euro.

Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offenkundig nicht helfen und für das aktuell bereits Umschuldungen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.

Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos einzuzahlen ist (Artikel 8; auf Deutschland entfallen 22 Mrd. Euro, die kreditfinanziert werden sollen); Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen (Artikel 10) kann; bei Ausfall eines ESM Mitgliedes diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten gerichtliche Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).

Der Vertragsentwurf sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten. Und selbst wenn es eine parlamentarische Kontrolle gäbe: könnten sich die Parlamentarier dem ungeheuren Druck widersetzten und Zahlungen verweigern? Mai 2010 hat gezeigt, dass sie es nicht können.

Im Artikel 16 heißt es weiter, das der ESM die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen kann. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom ESM allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risiko? Das lässt auch die politische Beteuerung sehr unglaubwürdig erscheinen, Deutschlands Anteil am genehmigten Grundkapital – 190 Mrd. von 700 Mrd. – stehe unverrückbar fest. Der ESM stellt sich nach dem Vertragsentwurf als eine sehr unabhängige Institution dar und es sieht so aus, als werde hier viel mehr als eine reine Verrechnungsstelle installiert. Es wird eine neue Behörde geschaffen, deren Verantwortliche strafrechtliche Immunität genießen sollen – weshalb eigentlich? -, die nur gewählten Parlamentariern zusteht.

Die geplante Streichung der no-bail-out-Klausel in den EU-Verträgen (Art. 125) durch zusätzlich einzuführende Klauseln in Art. 136 muss in diesem Zusammenhang verhindert werden. Nur die no-bail-out-Klausel in ihrer ursprünglichen Fassung schützt Deutschland davor, für Schulden anderer Länder zu haften.

 

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=18123″

Realitätsverlust des Bundespräsidenten?

 Eine dpa-Meldung von heute, dem 15.April 2011, erschienen in unserer Tageszeitung als Leitartikel, befasst sich mit dem Antrittsbesuch von Wulff in Hessen.

Dass er dabei mit einem Ei beworfen wurde, mag hier nur am Rande erwähnt werden. Viel wichtiger erscheint folgende Passage in dem Artikel:

 ´Besonders herzlich begrüßte Wulff deutsche Neubürger aus anderen Ländern: „Wir brauchen sie. Wir brauchen die klügsten Köpfe der Welt. Seien sie willkommen.“ `

 Verschiedene Reaktionen auf diese Aussage können sich einstellen: Fassungsloses Schweigen, Empörung ob der Verkennung der Realität oder irres Gelächter. In welcher Welt lebt der Bundespräsident? Jedenfalls weit entfernt von der eines durchschnittlichen deutschen Bürgers.

Hält er die Deutschen für zu blöd, und meint er deshalb auf Einwanderer nicht verzichten zu können? Und was für Leute „brauchen“ wir tatsächlich?  Noch haben wir zu viele Arbeitslose, unter denen es nicht wenig gut ausgebildete und kluge Köpfe gibt. Dazu kommen die vielen Hochqualifizierten die Jahr für Jahr das Land verlassen. Also was will uns der Präsident damit sagen? Und wie sieht es wirklich aus? Wer wandert hier ein? Die Frage kann sich ein jeder selbst beantworten.

Mittlerweile wird immer offenkundiger, daß sich bei uns mehrere Parallelwelten etabliert haben. In einer davon leben „unsere“ Politiker, soviel steht fest.

Nachsatz: Den Bezug zur Realität kann man nur verlieren, wenn man ihn jemals hatte. Insofern ist die Überschrift vielleicht nicht korrekt!

 JM

Wieso der EURO und die EU zusammenbrechen werden.

Die 5 Professoren um Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider, die schon seit Jahren gegen den EURO vor dem BVG zu Felde ziehen und nicht müde werden die unausweichlichen Folgen einer durch naive Politiker herbeigeführte Finanzkatastrophe in nicht all zu ferner Zukunft aufzuzeigen versuchen, gaben am 23.02.2011 eine Pressekonferenz wo sie nochmals mit sehr deutlichen Worten Stellung zur momentanen Situation beziehen.

Nachfolgendes Video ist daher besonders empfehlenswert.

ProEuropa23022011.html

So denken BILD.de-Leser über Sarrazin

90 Prozent unterstützen seine Thesen!!

Rund 90 Prozent der BILD.de-Leser wollen Thilo Sarrazin als Bundeskanzler und  fordern, dass er eine eigene Partei gründet. Sie sind der Meinung, Thilo Sarrazin  sei der einzige Politiker, der dem Volk „aufs Maul schaut“ und ausspricht, was die Deutschen denken!

Es ist schon etwas seltsam, dass knapp 90% der befragten Thilo Sarrazins Aussagen in gewissem Maße zustimmen und dass nur unsere Volkszertreter, die über Jahrzehnte diese Missstände in Sachen Integration und Kriminalität durch Schönrederei und nichts tun, zusammen mit den Medien zu verantworten haben, geschlossen auf diesen Mann eindreschen, der einfach nur die Wahrheit sagt!

Thilo Sarrazins weiß, wovon er redet, er war ja lange an den größten Brennpunkt, in Berlin tätig. Es ist schon eine Schande, dass man in Deutschland, sobald man die Wahrheiten sagt und zu Denken anfängt, plötzlich als Gefahr für die Demokratie gesehen wird.

Wenn Thilo Sarrazin eine Partei gründen würde, wäre er für viele “die Alternative.“

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