Schlagwort: "grundgesetz"

Adieu, Grundgesetz!

Nachfolgender Artikel findet sich in der aktuelle Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT Nr. 47/11, geschrieben von Dieter Stein.

>>Das Grundgesetz könnte durch eine EU-kompatible Verfassung abgelöst werden<<

 

Die Anzeichen verdichten sich immer mehr, daß die Euro-Krise nur wie eine Spanische Wand den eigentlichen revolutionären Transformationsprozeß verdeckt, in dem sich Europa und im Zentrum Deutschland befinden: Begeistert schwärmt der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe über die Krise „als Mutter aller Dinge“ und ermittelt, daß in einer „Geheimaktion Grundgesetz“ die Aushebelung des nationalstaatlichen Vorbehaltes gegen die weitere Preisgabe von Souveränitätsrechten, insbesondere in der Haushaltspolitik vorbereitet wird.   >>weiter<<

 

FREIE WÄHLER – Fraktion im Römer: Die Republik der Parteisoldaten – Wer sich nicht fügt, wird ausgegrenzt

FREIE WÄHLER – Fraktion im Römer

Meinung

 

Die Republik der Parteisoldaten

Wer sich nicht fügt, wird ausgegrenzt  

 

Immerhin: Es hat 13 Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP gegeben, die sich am Donnerstag dem Weg in den finanzpolitischen Abgrund Deutschlands bei der „Euro-Rettung“ verweigert haben. Das waren allerdings bei weitem nicht genug Aufrechte, um Merkel, Schäuble und ihren Leichtmatrosen Rössler zu stoppen. Viel größer war die Zahl der stets gehorsamen Parteisoldaten, die so stimmten, wie es ihre Führungen befahlen und wie es der Fortführung ihres einkömmlichen Mandats sowie den Aussichten, dieses auch nach der nächsten Wahl wieder zu bekommen, entsprach.

 

Wenn ein etablierter, mit allen Tricks und Fallstricken des parlamentarischen Geschäfts bestens vertrauter Mann wie der der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, bei seinem ersten öffentlichen Aufstand gegen die Befehlsgewalt seiner Parteispitze von unerträglichem Druck spricht, der auf ihn ausgeübt wurde, um ihn zur Zustimmung  der neuerliche  „Euro-Rettung“ zu zwingen, dann wirft das ein grelles Schlaglicht auf Praktiken, die von den Parteien in allen Parlamenten – von den Kommunen bis zum Bundestag – gegen  Geist und Buchstaben der Verfassung ausgeübt werden, und zwar äußerst ‚erfolgreich‘ und wirksam.

 

Artikel 38 des Grundgesetzes lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in  allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Und der § 35 der Hessischen Gemeindeordnung lautet: „Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeindewohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.“

 

Von Fraktionszwang ist nirgends die Rede, tatsächlich aber ist seine Praktizierung in der überwältigenden Zahl der parlamentarischen Entscheidungsfälle die Regel. Ab und zu allerdings werden die Abgeordneten publikumswirksam bei sogenannten „Gewissensentscheidungen“ von der kurzen Leine gelassen. Dabei darf es sich aber keinesfalls um Themen und Entscheidungen handeln, die der politischen Macht der Parteien und insbesondere ihrer Macht über das Geld der Steuerzahler in irgendeiner Weise gefährlich werden könnten.

 

Wie intolerant, wie gereizt der gesamte Parteienblock reagiert, wenn er seine Oberherrschaft über die Abgeordneten in Frage gestellt sieht, zeigen die aufschlussreichen Reaktionen auf die Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert (CDU), auch den beiden „Euro-Rebellen“ Willsch (CDU) und Schäffler (FDP) in der Debatte am 29. Oktober 2011 je fünf Minuten Redezeit einzuräumen. Was auch immer Lammerts Motive dabei waren: Ihm gebührt ausdrücklicher Dank für dieses Handeln. Und sowohl Willsch wie Schäffler haben das in eindrucksvoller Weise genutzt.

 

Das konnten die beiden Bundestagsabgeordneten umso besser tun, weil sie als Ökonomen sehr genau über die Bedeutung ihrer Entscheidung wussten. Ein TV-Magazin hat nun enthüllt, dass viele ihrer Kollegen im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung für das gesamte deutsche Volk gefällt haben ohne den dafür unbedingt notwendigen Sachverstand. Den hätten sie sich übrigens durchaus erarbeiten können – an Material mangelt es wahrlich nicht. Doch das haben die meisten wohl schon deshalb gescheut, weil sie unter keinen Umständen bereit waren, in Konflikt mit denen zu kommen, denen sie ihr Mandat tatsächlich verdanken, nämlich den Mächtigen in den Parteiführungen und Parteiapparaten.

 

Was aber noch viel schlimmer erscheint, das ist die von dem TV-Magazin entlarvte Unbedenklichkeit und Ignoranz vieler dieser sogenannten „Volksvertreter“, die in Wahrheit nur besonders gehorsame Parteisoldaten sind. Als inzwischen langjähriger Angehöriger der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung ist mir all das jedoch nur zu vertraut – dieser geradezu blinde Gehorsam gegenüber den Vorgaben der eigenen Partei und der Fraktionsführung. Dabei verkenne ich keineswegs, dass eine politikfähige Fraktion stets um Geschlossenheit bemüht ein muss, damit sie die eigene Regierung unterstützen oder als Opposition wirkungsvoll sein kann. Das verlangt von der Führung der Fraktion, insbesondere ihrem Vorsitzenden, ein enormes Maß an Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft ab. Weniger darf allerdings nicht verlangt werden.

 

Bequemer, einfacher ist es gewiss, die notwendige Überzeugungsarbeit durch Disziplinierung und Pressionen zu ersetzen und all jene, die sich dem widersetzen – wie aktuell die Bundestagsabgeordneten Bosbach, Willsch und Schäffler -, als „Abweichler“ zu diffamieren.  Dabei ist denen, die diesen Ausdruck (und noch ganz andere!) für Politiker mit eigener Meinung und Verfassungstreue verwenden, offenbar überhaupt nicht bewusst, dass einst in jenem zum Glück verschwundenen Unrechtsstaat DDR Männer und Frauen, die sich ihre Meinungsfreiheit nicht verbieten ließen, als „Dissidenden“ ausgegrenzt und in vielen Fällen auch kriminalisiert wurden.

 

Soweit sind die Verhältnisse im seit 21 Jahren wiedervereinten demokratischen Deutschland noch nicht. Aber der Umgang der Parteien mit den „Abweichlern“ vom 29. September macht klar: Wir sind nicht mehr sehr weit entfernt von solchen Verhältnissen. Umso notwendiger ist entschlossener bürgerlicher Widerstand gegen all jene Kräfte, die im Grunde Verfassungsfeinde sind. Wir sollten uns nicht scheuen, sie als solche zu benennen und zu bekämpfen.

 

Wolfgang Hübner, 1. Oktober 2011

Gastbeitrag: Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen “Grundgesetz für die [nicht: "der"] Bundesrepublik Deutschland” heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas “unternehmen” (“Gegen jeden, der es unternimmt…”). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es “unternommen”, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von “den Staatsbürgern”!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das “Deutsche Volk” (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich “ein anderes Volk zu wählen”, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße “Bevölkerung” tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für “Volkssouveränität” ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein “Unternehmen” im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: “Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.”

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob “andere Abhilfe möglich” ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

 

- Von unserem Unterstützer Manfred zur Verfügung gestellt.

Korrektheiten – Antitotalitäre, ideologiekritische, islamkritische politische Essays

Quelle:

http://korrektheiten.com/2011/04/01/ist-widerstand-legal-art-20-abs-4-g/#more-7234

___

Bei “Micheal Mannheimer “ können Sie zur selben Thematik einen weiteren Beitrag finden.


Petition: Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen.

Begründung

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht 190,05 Mrd. Euro.

Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offenkundig nicht helfen und für das aktuell bereits Umschuldungen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.

Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos einzuzahlen ist (Artikel 8; auf Deutschland entfallen 22 Mrd. Euro, die kreditfinanziert werden sollen); Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen (Artikel 10) kann; bei Ausfall eines ESM Mitgliedes diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten gerichtliche Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).

Der Vertragsentwurf sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten. Und selbst wenn es eine parlamentarische Kontrolle gäbe: könnten sich die Parlamentarier dem ungeheuren Druck widersetzten und Zahlungen verweigern? Mai 2010 hat gezeigt, dass sie es nicht können.

Im Artikel 16 heißt es weiter, das der ESM die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen kann. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom ESM allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risiko? Das lässt auch die politische Beteuerung sehr unglaubwürdig erscheinen, Deutschlands Anteil am genehmigten Grundkapital – 190 Mrd. von 700 Mrd. – stehe unverrückbar fest. Der ESM stellt sich nach dem Vertragsentwurf als eine sehr unabhängige Institution dar und es sieht so aus, als werde hier viel mehr als eine reine Verrechnungsstelle installiert. Es wird eine neue Behörde geschaffen, deren Verantwortliche strafrechtliche Immunität genießen sollen – weshalb eigentlich? -, die nur gewählten Parlamentariern zusteht.

Die geplante Streichung der no-bail-out-Klausel in den EU-Verträgen (Art. 125) durch zusätzlich einzuführende Klauseln in Art. 136 muss in diesem Zusammenhang verhindert werden. Nur die no-bail-out-Klausel in ihrer ursprünglichen Fassung schützt Deutschland davor, für Schulden anderer Länder zu haften.

 

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=18123″

Schäubles Waterloo – Bundesverfassungsgericht: Die Euro-Rettung steht unter dem Verdacht des Verfassungsbruchs

Die Szene am 5. Juli in Karlsruhe ist ebenso gespenstisch wie politisch explosiv. Da erklärt das höchste deutsche Gericht, es wolle die hunderte von Milliarden kostende Rettung der Euro-Währung rein rechtlich „unter Ausschluß ökonomischer Argumente“ (so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) behandeln. Da rechtfertigt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Aktionismus in dieser Sache damit, man habe im Mai 2010 vor der „Notsituation“ gestanden, eine Staatspleite Griechenlands mit unabsehbaren Folgen für das Finanzsystem und die Gemeinschaftswährung abwehren zu müssen – eine mögliche Kettenreaktion, gefährlicher als die nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008.

Wie viele Straftatbestände kommen hier zusammen? Der deutsche Finanzminister bekennt sich offen – wie seine bisherige französische Amtskollegin Christine Lagarde, die neue Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) – zum Bruch der EU-Verträge, die genau dieses, nämlich die Haftung von EU-Staaten für andere (No-Bailout-Klausel) ausschließen. Schäuble betreibt mit Steuergeldern, was privatrechtlich unter Strafe steht: Konkursverschleppung in Griechenland und anderen Defizitländern der Euro-Zone. Und was noch schwerer wiegt: Er geht über „das Königsrecht des Parlaments“ (so einer der Verfassungsrichter) hinweg und verpfändet eine dreistellige Milliardensumme fast in der Größenordnung des Bundeshaushaltes auf Jahre hinaus für Hilfsaktionen, von denen er noch nicht einmal darlegen kann, ob diese Reparaturen am Haus Europa überhaupt notwendig sind und wem sie nützen: Griechenland, dem Finanzsektor, der sein in Griechenland verzocktes Geld dadurch wieder erhält, oder dem Euro. Und das aus dem Munde eines Ministers, der bei Amtsantritt geschworen hat, „Schaden vom deutschen Volk abzuwehren“ (Artikel 56 Grundgesetz). In jedem anderen demokratischen Land sähe sich ein solcher Finanzminister den bohrendsten Fragen von Öffentlichkeit, Medien sowie der parlamentarischen Opposition ausgesetzt. Doch diese interessiert offenbar der Frauen-Fußball mehr als die Perspektiven der Staatsfinanzen. Jetzt wäre Unruhe allererste Bürgerpflicht – denn es geht nicht nur um die Zahlungs- und Funktionsfähigkeit des Staates, sondern das Einkommen aller Bürger „nach Steuerabzug“. Dieser Staat dürfte nach Erfüllung der für Europa eingegangenen Verpflichtungen noch weniger „netto“ von „brutto“ übrig lassen als bisher. Wolfgang Schäuble weiß, warum er die Steuersenkungspläne seines FDP-Kollegen Philipp Rösler aus dem Wirtschaftsressort und seiner Kanzlerin für „Träumereien“ hält.

Kein Parlament, auch nicht das deutsche, darf unter Zeitdruck und dem Zwang einer „behaupteten, aber nicht bewiesenen Notsituation“ seine Kontrollpflichten vernachlässigen, so Dietrich Murswiek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht an der Uni Freiburg und Prozeßvertreter des in Sachen Euro-Rettung klagenden CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Diese Kontrollpflichten sind unabdingbar. „Not kennt kein Gebot“, gilt nicht für den Gesetzgeber. Doch hat diese angebliche Notsituation wirklich bestanden und besteht sie noch immer?

Der Verfasser hat dem Gericht erläutert, warum erst die überstürzt und mit fragwürdiger Begründung beschlossenen „Rettungsschirme“ für Griechenland und den Euro die jetzigen Probleme geschaffen haben. Hätte man Griechenland im Mai 2010 keine Hilfe gewährt, was wäre geschehen? Das Land hätte die Euro-Zone verlassen, es hätte seine neue Währung kräftig abgewertet. Das Ausland hätte Griechenland freiwillig einen Schuldennachlaß („haircut) anbieten müssen, denn die Alternative wäre gewesen, kein Geld aus Athen zu bekommen, weil es seine Auslandstransfers eingestellt hätte. Griechenland befände sich seit einem Jahr auf Erholungskurs, denn es brauchte weder die demokratiefeindlichen noch die ökonomisch unsinnigen Auflagen von EU und IWF erfüllen. Der Euro wäre nach dem Ausscheiden der Konkursstaaten kräftiger denn je! Denn aus wie vielen Staaten eine Währungsunion besteht – aus 17, 16 oder nur 12 – kann nicht politisch beschlossen werden. Das entscheidet einzig und allein die innere Stabilität der die Währungsehe eingehenden Staaten (und ihr Wille, sie auch zu wahren).

Wie auch immer man es dreht und wendet: Ein Finanzminister, der seinen Haushalt sprengt, Deutschlands Rolle als Finanzier konkursreifer Staaten in Europa unbegrenzt festschreibt, seine Mitbürger um den Gegenwert ihrer hart verdienten und erbrachten Steuerleistungen prellt, indem er es ermöglicht, daß europäische Pleitestaaten die eigene Steuerleistung durch Kredite und Hilfszahlungen aus der EU „ersetzen“ können und diese Generation und die folgenden aufs Schwerste mit untragbaren Steuerhypotheken belastet – ein solcher Finanzminister wäre in jedem anderen Land politisch ein toter Mann. Wollte Angela Merkel wirklich Schaden vom deutschen Volk abwehren, (was auch sie geschworen hat) und ihr Überleben im Amt sichern, sie müßte diesen Minister jetzt entlassen. Denn nach dem Spruch aus Karlsruhe, wie immer er ausfällt, ist es für sie zu spät. Dann haftet auch sie für einen Minister, der mit Starrsinn, Unbelehrbarkeit oder mangelnden Fachkompetenz – man kann sich den Grund aussuchen – sie und ihr Kabinett ins politisch Aus manövriert hat.

 Ihr

Wilhelm Hankel

Dieser Artikel von Prof. Dr. Hankel erschien in der “jungen freiheit”  29/11.

Erdogan kritisiert EU-Beitrittsverhandlung

Nachfolgendes Interview haben wir bei “RP-Online” gefunden und stellen dieses hier ohne eigenen Kommentar ein.

Das Interview mit Erdogan spricht für sich selbst…

Zum Artikel    hier klicken

Kopp Nachrichten vom 18. Februar

Die Themen heute:
Anzeigen gegen US-Verteidigungsminister wegen Militär-Vergewaltigungen ,Bahrain: Journalist während Live-Sendung verprügelt
Russland: Keine Sanktionen gegen den Iran ,South Dakota plant Gesetz gegen Abtreibungsbefürworter.
Cola-Getränke möglicherweise krebserregend
Goldnachfrage auf Zehn-Jahres-Hoch, Rettung der West-LB liegt im zweistelligen Milliardenbereich.
Gleichstellungsbeauftragte verweigern Auskunft, Baden Württemberg: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz.

Gastbeitrag: Landtags-, Bürgerschafts- und Kommunalwahlen 2011 – Keine Altparteien mehr wählen!

Keine Altparteien (Kartellparteien) mehr wählen!

FLUGBLATT RUNTERLADEN

Dieses Jahr ist wirklich ein kleines Superwahljahr.

Vor allem den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz muss besondere Beachtung geschenkt werden.

Wird sich in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt endlich die „ostdeutsche Widerspenstigkeit“ zeigen? Denn traditionell, und immer noch aus den Erfahrungen von `89 schöpfend, lässt man sich dort nicht mehr so leicht von einer Obrigkeit verleiten. Und der unsägliche Islamhinweis des unsäglichen Bundespräsidenten Wulff gerade zum 20 Jahrestag der deutschen Einheit – einer Sache die fast jedem Ostdeutschen tief am Herzen liegt – ist dort sehr negativ angekommen.

Und können im heutigen Osten die nationalen Kräfte die Krise für sich nutzen?

Schadete der Rummel um S21 der CDU in Baden-Württemberg? Oder die Aussage des (angeblichen) „neuen“ Gesichtes und (angeblichen) Merkel-„Widersachers“ Mappus, der sich in bester Cem-Özdemir-Manier gegen Volksentscheide, wie in der Schweiz aussprach?

Wer hält dagegen, dass auch bei einem Wahlsieg der im Umweltschutzmäntelchen getarnten Kommunisten von Bündnis 90/Die Grünen diese keinen Deut am S21-Projekt ändern würden? Weil alternativlos?

Wie schaut es in Rheinland-Pfalz aus? Hat man die Krise bisher besser bestehen können? Bleibt man der alten Tante SPD treu? Kocht man weiter sein provinzielles Süppchen mit dem unfähigen geschassten Ex-SPD-Vorsitzenden an der Macht und der Hoffnung, dem globalisierten Wind entkommen zu können?

Aber auch ein Blick auf die Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen in Hamburg lohnt sich. Immerhin hat man hier vor einem Jahr mittels einer Volksabstimmung die geplante Schulreform zum Stürzen gebracht – ein Umstand, der den Grünenvorstand und Doppelstaatsbürgler Özdemir zu der Aussage veranlasste, Volksabstimmungen zukünftig nur noch dann zuzulassen, wenn diese „ergebnissicher“ wären! (Das muss man wiederholen: Volksabstimmungen nur, wenn ergebnissicher!).

Wie werden die Hamburger heute entscheiden? Haben sie nicht nur bei der Schulreform, sondern auch im großen Rahmen mit den Altparteien gebrochen?

Haben die Hamburger erkannt, dass man etwas bewegen kann? – Auch gegen den Machtblock der Altparteien.

Und Berlin? Ist Berlin wirklich schon verloren?

Zumindest die pro Deutschland-Demonstration am 28.11.2010 lies nicht alle Hoffnungen schwinden. Die dort tätigen Köpfe sind fähig, und man hat in recht kurzer Zeit ein ansehnliches Grüppchen aktiv tätiger Menschen zusammenbekommen. Und bis September ist auch noch etwas Zeit.

Auch Die Freiheit hat sich auf den Weg gemacht, in Berlin mitentscheiden zu dürfen.

In Bremen hat Jan Timke von BIW – Bürger in Wut vorzügliche Arbeit geleistet. Es ist immer wieder ein Vergnügen, seine Reden bei you Tube zu verfolgen. Glückwunsch und alle besten Grüße diesem engagierten Menschen.

Gleichwohl drängt sich angesichts der Umstände zur letzten Bremer Wahl eine Frage auf. Und nach der Wahl in NRW eine weitere:

- Haben wir in Deutschland überhaupt noch richtig freie Wahlen?

- Und stimmen die Wahlergebnisse?

Und daraus folgend: Welche Chancen haben neue politische Kräfte überhaupt? Und was gilt es, zu tun?

Zu den Wahlergebnissen:

Zur letzten Bremer Wahl hatten die Bürger in Wut nach der ersten Auszählung die 5%-Hürde erstaunlicherweise mit nur einer Stimme verpasst!

Natürlich war der Wahlbetrug offensichtlich, zumal auch die Wahlprognosen die BIW sicher im Bremer Landtag sahen.

Man musste sich durch alle Instanzen klagen. Ergebnis war, dass zwar Neuwahlen durchgeführt wurden, aber nur in einem einzigen Wahlbezirk.

Dort bekamen die BIW 27,6% und somit einen Platz im Bremer Landtag.

Der Skandal daran ist, dass die BIW mit gesamt ca. 25% Stimmenanteil in der letzten Legislaturperiode die zweitstärkste Kraft in Bremen gewesen wären!

Das sind Zustände, die man vielleicht in einem afrikanischen Drittweltland erwarten würde, aber doch nicht mitten in Europa!

Während eine Merkel in diesen Tagen Demokratie für Ägypten fordert, und sich auch nicht scheut, Russland oder China zu kritisieren, ist in diesem Land eine Wahl so gefälscht worden, dass Regierungsbeteiligungen unmöglich gemacht wurden.

Nicht umsonst haben die Bürger in Wut für die jetzt anstehenden Wahlen in Bremen OSZE-Wahlbeobachter angefordert. Anfordern müssen!

Ausländische Wahlbeobachter, um demokratische Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten zu können. Ein Armutszeugnis für unser Land und unsere politische Kultur und unsere politische Klasse.

Ein Beweis aber auch, dass sich eben gerade die Altparteien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vollständig entfernt haben, nicht ohne dabei aber genau die politischen Kräfte, welche das wieder einfordern, als Nazis oder Rechtspopulisten zu diffamieren.

Und es sollte uns Mahnung sein, was man von diesen von der Macht besessenen Altparteien noch erwarten kann; insbesondere zusammen mit ihren der Demokratie sowieso nicht gut gewogenen Freunden der EU-Spitze.

Aber auch in NRW gab es Unstimmigkeiten bei der Auszählung. In Wahlbezirken, wo bekanntermaßen viele Migranten Ausländer als Wahlhelfer tätig waren, hatte PRO NRW nur auf Zehnerstellen gerundete Stimmen. In anderen Wahlkreisen wurden je 56 und 43 Stimmen für PRO NRW als ungültig erklärt. Nur durch Nachzählungen konnte das festgestellt werden.

Dazu kommt, dass in NRW die jeweiligen Wahlhelfer im jeweiligen Wahlraum (also dem Raum, in dem die Wahlurne steht) nicht etwa zufällig zusammengestellt wurden, sondern hier die Möglichkeit bestand, dass dort gleich eine sich selbst als Wahlhelfer gemeldete Gruppe schalten und walten konnte, wie sie wollte. Denn selbst zumindest eine (staatliche) Person pro Raum wurde nicht gewährleistet!

Solche haarsträubenden Zustände herrschen heutzutage bei „demokratischen Wahlen“!

Diese Dinge, die nur die Spitze des Eisberges darstellen, und die sich bei weiteren Stimmverlusten der Altparteien sicherlich auch noch verstärken werden, lassen den Schluss zu, dass die heutigen Wahlen nicht mehr als demokratisch zu bezeichnen sind.

Verstärkt wird das durch eine Betrachtung der Geschehnisse, die sich VOR einer Wahl abspielen.

Viele Menschen in diesem Land wissen nicht, dass Mitstreiter von PRO NRW geschlagen wurden.

Viele Menschen in diesem Land wissen nicht, dass Wahlstände von PRO NRW unter den Augen von anwesenden Polizisten von Antifa- und/oder Ausländergruppen überfallen wurden. Leute wurden geschlagen, Tische und Schirme zerstört.

In welch einem Land leben wir eigentlich? Haben wir schon wieder Weimarer Verhältnisse?

Und in Berlin konnte die Partei Die Freiheit keinen Parteitag abhalten, weil sie schlichtweg keine entsprechenden Räumlichkeiten angemietet bekamen, bzw. die Vermieter aufgrund eines Hetzbriefes der Grünen nicht mehr an die Partei vermieten wollten

Die pro Deutschland Bewegung, der es ähnlich erging, hat sich in Berlin einen Raum im Schöneberger Rathaus anmieten müssen, da zumindest öffentliche Räume – weil der Gesellschaft gehörend – jedem zur Verfügung zu stellen sind. Aber selbst dabei gab es große Probleme.

Zusammengefasst muss festgestellt werden, dass neue politische Kräfte massiv behindert und bekämpft werden. Die demokratischen Grundregeln sind ausgesetzt.

Eine der Ursachen ist, dass in der politischen Struktur dieses Landes keine ausreichend starke Trennung von Verwaltung – als Schützer der staatsbürgerlichen Rechte  - und Macht besteht.

Normalerweise müsste es eine Verwaltung geben, welche unabhängig von der jeweils Macht ausübenden Partei agiert, und somit – natürlich selbst auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet – das Hervorkommen neuer politischer Kräfte schützt.

Heute ist es so, dass diejenigen, welche verwalten, gleichzeitig durch Änderungen der politischen Machtverhältnisse in Gefahr kommen. Und somit werden die jetzigen Machthaber gestützt.

Diese Trennung ist nicht ausreichend vorhanden, und dort wo sie besteht, trotzdem durch den jahrzehntelangen Parteienfilz der Altparteien außer Kraft gesetzt.

Im Klartext bedeutet das, dass im Alltag des öffentlichen Dienstes allzuoft nicht Qualifikation, sondern Parteibuch über die Beförderung entscheidet. Unabhängig kann man solche Mitarbeiter dann aber nicht mehr nennen.

Desweiteren besteht bei den Altparteien nicht im Ansatz die Bereitschaft, nötigenfalls demokratisch begründet Platz zu machen. Die Ursache dafür liegt nicht zuletzt darin, dass sich in den Spitzen der heutigen Altparteien nur noch Berufspolitiker tummeln, die persönlich im Falle des Machtverlustes in arge berufliche Schwierigkeiten kämen.

Dies würde besonders dann durchschlagen, wenn das gesamte Machtkartell der Altparteien durchbrochen wäre und die neuen politischen Kräfte im Gegensatz zur bisherigen Praxis keine Dankesposten bei der EU, beim Deutschen Radfahrerverband oder Ähnlichem vergeben würden. Auch deswegen besteht die nackte Angst dieser Leute vor neuen demokratischen Parteien. Und deswegen die massive Diffamierung der neuen demokratischen Parteien.

Es soll angemerkt sein, dass es das Beste wäre, die Partei Die Freiheit würde ihren Bundesparteitag im Ausland abhalten. Etwas besseres, als diese internationale Aufmerksamkeit kann den neuen demokratischen Kräften Deutschlands nicht passieren.

Was kann man tun?

Eine der Altparteien zu wählen, ist vor diesem Hintergrund geradezu als fahrlässig zu bezeichnen.

Eine Möglichkeit wäre, zum vollständigen Wahlboykott, also zur Nichtwahl, aufzurufen.

Man stelle sich vor, die Wahlbeteiligung stünde bei nur etwa 15%!

Der Gesichtsverlust der Altparteien wäre enorm. Die internationale Presse würde diesen Umstand mit Sicherheit nicht verschweigen können.

Gleichzeitig aber verändert man damit nichts. Und zu einem späteren Zeitpunkt könnte noch der Vorwurf kommen, das Volk wäre selber Schuld, wenn man nicht an der Wahl teilnimmt.

Bei der letzten Landtagswahl in NRW sind 41% der Wahlberechtigten zu Hause geblieben. Was daraus wurde, haben wir in einer Bilderserie (unsere deutschen Mädels) dokumentiert.

Also müssen wir die politische Wende, die Abwahl der Altparteien, vorantreiben.

Es müssen so viele Menschen, wie nur möglich zur Wahl gehen. Und brauchen nur keine Altpartei zu wählen.

Damit wäre das System gestürzt. Wenn bei über 80% Wahlbeteiligung nur 30% an die Altparteien gehen, so kommen mindestens zwei neue Parteien über 5%. Selbst in der Opposition, in den Ausschüssen, können die was erreichen! Und sie können zeigen, dass sie es besser können! Und sie werden mit Geld ausgestattet!

Darum unser Aufruf:

Gehen Sie alle unbedingt wählen! Aber wählen Sie auf keinen Fall eine der Altparteien!

Hier können Sie sich nun selber ein entsprechendes Flugblatt herunterladen, ausdrucken und verteilen. Über dem Dreierblock mit der kleinen Schrift können Sie das Blatt falten, dann noch mal falten, und schon haben Sie einen passenden Flyer.

Helfen Sie mit!

Und natürlich müssen wir – das Volk – die Wahlen und die Auszählungen überwachen.

Bitte melden Sie sich freiwillig als Wahlhelfer! Meistens bekommt man dafür auch eine entsprechende finanzielle Entschädigung.

Aber unser Land und unsere Demokratie, unsere Freiheit generell, sind es wert, einen Tag zu investieren.

Oder Sie tun sich mit Freunden zusammen, und kontrollieren die Wahlurnen einfach so.

Es ist nicht verboten, plötzlich frühmorgens neben der Urne zu stehen, und auch bei der Auszählung dabei zu sein.

Man muss nicht überall sein. Man kann aber anhand der überwachten Urnen, deren Ergebnis usw. Unregelmäßigkeiten feststellen.

Denn wenn offiziell was Anderes verlautet wird, als mitgeschrieben wurde, ist der Betrug klar.

Aber auch wenn die CDU in 5 überwachten Lokalen (notgedrungen wegen der Überwachung) bei 15% liegt, und anderswo dann plötzlich bei 35%, ist etwas nicht in Ordnung.

Welche Neupartei Sie wählen, überlassen wir Ihnen. Auch die Partei Bibeltreuer Christen oder die Tierschutzpartei ist eine echte Alternative zum Nichtwählen, bzw. zu den Altparteien.

Mit freundlicher Genehmigung von KAIROS

 http://kairostheos.blogspot.com/2011/02/landtags-burgerschafts-und.html

Aufruf zur Unterzeichnung der Petition 15500 “Deutsch ins Grundgesetz”

Sie können sich hier registrieren, und nach dem Anmelden können Sie die Petition 15500 auf  https://epetitionen.bundestag.de unterzeichnen.

Die große Unterschriftenaktion “Deutsch ins Grundgesetz” von der BILD-Zeitung und dem Verein Deutsche Sprache (VDS) hat es jetzt in den Petitionsausschuss des Bundestags geschafft. Der VDS-Vorsitzende Walter Krämer hat die Forderung von weit über 40 000 BILD-Lesern offiziell als Petition dem Bundestag vorgelegt.

Vom 7. 12. bis 19.01.2011 kann auf der Petitionsseite des Bundestages die Petition “Deutsch ins Grundgesetz” gezeichnet werden.

Bitte beteiligen Sie sich!

Erläuterung zur Petition und was sich zu einer angestrebten Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetzt sagen läßt:

Was kann und soll es eigentlich bewirken, wenn die deutsche Sprache in Artikel 22

mit dem Zusatz aufgenommen würde: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch?“

Wenn die Landessprache als Wert in der Verfassung ausdrücklich geschützt wird, ist

dies durchaus nicht nur ein symbolischer Akt oder ein Zeichen, sondern es geht im

Kern um folgendes:

Der neue Satz im Grundgesetz bildet

a) einen bindenden Auslegungsmaßstab für die gesamte Rechtsordnung,

b) einen möglichen Ausgangspunkt für künftige Gesetzgebung.

Aber: Es geht immer nur um die Sprache im öffentlichen Raum, nicht in der

Privatsphäre. Privat kann man also weiterhin Dialekte, Regionalsprachen oder

fremde Sprachen sprechen. Manche Kritiker tun so, als wollten wir dies gerne alles

verbieten.

Zu denken wäre z.B. an gesetzliche Regelungen für

- das Kita-, Schul- und Hochschulwesen,

- Rechtstexte, Gerichte und Verwaltungen,

- öffentlichen Rundfunk und öffentliches Fernsehen,

- Verbraucherschutz,

- Arbeitnehmerschutz gegen Wechsel der Unternehmenssprache,

- Rolle der deutschen Sprache in der Europäischen Union.

Die gelegentlichen Vergleiche in der öffentlichen Diskussion mit Landesflagge, Hauptstadt oder Tierschutz sind unpassend, weil es sich um Dinge mit viel geringerem Gewicht, bei der Sprache aber um die entscheidende Grundlage der deutschen Identität handelt. Besser bezieht man sich im Vergleich beispielsweise auf die Menschenwürde oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Auch hier hat die Aufnahme dieser Werte in die Verfassung nicht sofort die Wirklichkeit verändert, sondern es mussten rechtliche Vorschriften anders interpretiert oder neu geschaffen werden. Auffällig ist an mancher Medienreaktion, dass viele Journalisten einfach aus dem Bauch heraus zu unserer Forderung abfällige Meinungen äußern, ohne das geringste Zusammenhangswissen zu haben, wie Verfassungen eigentlich wirken.   So kennen sie meist den Unterschied zwischen Organisationsnormen und Normen über Grundwerte nicht. Es kann aber auch sein, dass sie die in einer Verfassungsergänzung liegende Bindewirkung insgeheim nicht wollen, dies aber hinter geringschätzigen Äußerungen verstecken.

Dr. Kurt Gawlitta

Zweiter offener Brief an die Bundesregierung

Da auf seinen ersten Brief keine Reaktion erfolgte, hat Professor Dr. Wilhelm Hankel erneut einen Brief an Frau Merkel geschrieben.

leider haben Sie auf meinen ersten Brief vom 27.03.2010 nicht reagiert. Daher muss ich nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen, denn zwischenzeitlich hat sich das Problem, was auf uns Deutsche und Europäer zukommt, noch verschlimmert.
Sowohl das „Griechenland- Hilfe- Gesetz” vom 7. Mai 2010, wie auch das spätere „Rettungsschirm – Gesetz” vom 10. Mai 2010, stellen nicht nur schwere Verstöße gegen die EU – Gesetze -, sondern auch gegen unser eigenes deutsches Grundgesetz dar.

Dies ist mein und unser öffentlicher Aufruf an das deutsche Volk und an Sie. Setzen Sie ihn um!

Wer auch seinen zweiten Brief mitzeichen möchte kann das unter:

http://www.dr-hankel.de