Schlagwort: "Euro"

Hans Heckel in der Preußischen Allgemeinen

Besser und prägnanter kann man die Ereignisse der letzten Woche nicht zusammenfassen. Daher hier der ganze Beitrag von Hans Heckel in der PAZ.

  

Wir dürfen das

Warum Havel so lästig war, wieso die EU viel demokratischer ist, und wieso Beate Zschäpe wohl mit einem blauen Auge davonkommt / Der Wochenrückblick mit Hans Heckel

23.12.11
Diese Typen vom Schlage Vaclav Havel sind unangenehm. Die amtlich anerkannten Helden des Kampfes für die Menschlichkeit mochten ihn im Grunde nie. Gebeugt unter der Last ihrer Friedens-, Menschenrechts- und Sonstwas-Preise empfanden sie ihn insgeheim als Zumutung. Denn als er noch in den Verliesen des sozialistischen Regimes schmachtete, standen sie lieber mit den kommunistischen Herren auf dem roten Teppich und übten sich in „Anerkennung der Realitäten“.
Diese Freiheitskämpfer hinter dem Eisernen Vorhang waren da nur lästig. Sie torpedierten mit ihrem „dumpfen Antikommunismus“ in einem fort die „Bemühungen“, waren eine ständige Störung der Verständigung und Annäherung auf höchster Ebene. Und Havel war einer der Rück­sichtslosesten. Der ging sogar auf die deutschen Vertriebenen zu und sprach lange vor dem Mauerfall öffentlich von deutscher Wiedervereinigung, furchtbar!
Nun ist er tot, und die Preisbekränzten können sich an seinem Grab versammeln und tränenvoll verkünden, dass mit Havel „einer der Ihren“ von uns gegangen sei. Sie müssen nicht fürchten, dass er wieder aufsteht und ihnen ins Gesicht blafft: Euch werd’ ich helfen, ihr Heuchler! Nein, so etwas ist leider noch nie passiert. Nur wer an Geister glaubt, darf noch hoffen, dass Havel denen auf anderem Wege einen Scheitel zieht.
Das Leben des Böhmen steht für das großartigste politische Ereignis im Europa des 20. Jahrhunderts. Die Demokratie hatte gesiegt. In letzter Zeit indes gerät sie wieder ins Gedränge, in Russland vor allem – wir machen uns Sorgen. Das EU-Parlament will nicht länger schweigen und hat den Finger tapfer in die russische Wunde gelegt: Die Parlamentswahl vom 4. Dezember habe nicht den demokratischen Standards entsprochen. Stimmt, da ging ja allem Anschein nach Etliches nicht mit rechten Dingen zu.
Auch EU-Ratspräsident Herman van Rompuy und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso haben dem russischen Präsidenten Dmitri Medwedjew ordentlich den Marsch geblasen, heißt es. Medwedjew ist der, der in dem Moskauer Herrschergespann immer den netten Diplomaten macht, während Sozius Putin die Keule schwingt. Medwedjew blieb denn auch einigermaßen höflich, statt freche Rückfragen zu stellen.
Putin hätte die beiden womöglich gefragt, welcher „demokratischen Wahl“ sie denn bitte sehr ihre Ämter verdanken. Was hätten die dazu sagen sollen? Etwa die Wahrheit? Rompuy: „Also, Herr Putin, ich bin das Destillat einer Kungelrunde von Staats- und Regierungschefs. Die suchten einen, der blass und bieder genug wirkt, um nie wirklich mächtig zu werden. Da fanden sie mich.“ Barroso: „Och, bei mir lief das recht ähnlich.“
So etwa? Nein, das hätten sie auf keinen Fall antworten können. Eher schon so Sachen wie: „Wir beide sind das Ergebnis eines durch und durch demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Meinungsbildungsprozesse sind in der EU immer dann demokratisch, wenn das Ergebnis stimmt. Deshalb müssen wir Volksabstimmungen gelegentlich wiederholen, weil das Volk einen Irrtum begangen hat.“
Was der dreiste Putin da wohl gekontert hätte. Vielleicht das: „Solche Ermattungskriege gegen sperrige Volksmeinungen sind zwar eleganter als unsere russische Lösung, wo die Urnen gleich mit zuvor ausgefüllten Wahlzetteln aufgestellt werden. Aber letztlich sind wir im gemeinsamen Haus Europa doch nicht so weit voneinander entfernt, wie Sie fürchten. Man muss, wie die deutsche Kanzlerin immer zu sagen pflegt, die Dinge eben ,vom Ergebnis her denken‘. Wie man dahin kommt, ist für mich ebenso zweitrangig wie für Sie, meine Herren.“
Zum Glück weiß Moskau nicht, dass bei EU-Parlamentswahlen die Stimme eines Staatsbürgers elfmal so viel wiegt wie die eines anderen, das hatten wir ja neulich erst beim Wickel. Wäre das bei russischen Duma-Wahlen genauso, wären wir alle schon heiser vom „Manipulation!“ brüllen. Bei uns in der EU aber geht das in Ordnung. Europa ist schließlich die Wiege der Demokratie, wir dürfen das.
Dennoch haben wir auch so unsere Probleme, auf die wir unbegreiflicherweise nicht vorbereitet sind. Der FDP geht das Führungspersonal zur Neige und die Bundespräsidenten-Kandidaten werden ebenfalls nicht mehr. Berlin sollte für schlechte Zeiten einen Vorrat an Führungsliberalen und Staatsoberhäuptern anlegen, damit immer einer zur Hand ist, wenn einer ausfällt.
Als diese Zeilen entstehen, sitzt Christian Wulff noch im Bellevue. Dennoch haben wir uns in der Redaktion bereits die Köpfe zermartert, wer ihm nachfolgen könnte, wenn ihn die Medienmeute geschafft hat.
Schwierige Sache. Warum hatte sich die Kanzlerin eigentlich für Wulff entschieden? Vorgänger Horst Köhler war kein richtiger Politiker. Er war weder kantenlos genug noch besaß er das Phrasendrescher-Gen und jenes Gespür fürs politisch korrekte Ranschmeißen, dass einen erst zum weltoffenen, toleranten Staatschef macht. Außerdem war er pedantisch und verweigerte gelegentlich seine Unterschrift unter Gesetze, die ihm nicht grundgesetzkonform erschienen. Zum Schluss verlor er im Gespinst des Berliner Schranzenstadls den Überblick und schmiss entnervt hin. Trauriger Abgang.
Das sollte nicht nochmal passieren. Wulff kam als Idealbesetzung, er schien alles mitzubringen, was Köhler missen ließ. Und nun das: Ein merkwürdiger Kredit und ein paar Urlaubsreisen auf Kosten reicher Freunde. Alles nicht verboten, aber … na, ja, Sie wissen schon.
Und wen nähmen wir, wenn Wulff auch schlappmacht? Nach langem Grübeln haben wir einen gefunden, der alles, was Wulff gegenüber Köhler auszeichnete, noch besser kann, und daher der perfekte Präsident wäre. Wir präsentieren Ihnen: Ronald Pofalla! Pofalla hat alles: Er ist glatt wie ein Zäpfchen und Ärger mit verweigerten Unterschriften hätten wir mit dem auch keinen. In bestem Fäkaldeutsch setzte uns der derzeitige Kanzleramtschef über sein lässiges Verhältnis zu Verfassung und Gewissen ins Bild. Zudem darf ausgeschlossen werden, dass sich je ein Multimillionär fände, der mit einem wie Pofalla Urlaub machen möchte. Also auch von dort kein Risiko.
Der Mann wäre ein tragender Pfeiler unserer Demokratie, die auch von innen immerzu bedroht ist. Von wem genau, wissen wir immer noch nicht. Die „braune Terrorzelle“ rückt mit jeder neuen Enthüllung tiefer ins Gehege deutscher Geheimdienste. Als die drei schon untergetaucht waren, hat ihnen der Verfassungsschutz (VS) 2000 Mark zukommen lassen, damit sie sich neue (also falsche) Pässe besorgen können. Dass Fräulein Zschäpe Zuträgerin des VS war, hatte eine sächsische Zeitung ja bereits aufgedeckt, wir berichteten. Die Nachricht hätte eigentlich eine riesen Mediennummer werden müssen. Wurde sie aber nicht.
Dafür kommt jetzt die Meldung, dass Zschäpe sich noch kurz vor dem Tod der beiden mutmaßlichen Serienmörder unmittelbar bei dem ominösen Wohnmobil aufgehalten hat. Dennoch heißt es nun, dass Beate Zschäpe wohl keine Mitwisserschaft oder gar Beteiligung an den zehn Morden nachgewiesen werden könne. Daher bleibe, leider, leider, am Ende vermutlich nur eine Anklage wegen Brandstiftung in der eigenen Wohnung. Manchmal trapst die Nachtigall derart laut, dass einem das Trommelfell schmerzt.
Mitten drin war immer Tino Brandt, Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, wo das Trio seinen nationalsozialistischen Feinschliff erhielt, und VS-Agent. Den soll der VS sogar über seine Observierung durch die Polizei auf dem Laufenden gehalten haben. Manchmal fuhr ein VS-Auto hinter dem Polizeiwagen her, der wiederum Brandt verfolgte. Deutsche Wirklichkeit als Konvoi inszeniert – ein schönes Bild. Schrecklich schön.

 

 

Kommentare

Gastbeitrag: Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen “Grundgesetz für die [nicht: "der"] Bundesrepublik Deutschland” heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas “unternehmen” (“Gegen jeden, der es unternimmt…”). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es “unternommen”, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von “den Staatsbürgern”!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das “Deutsche Volk” (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich “ein anderes Volk zu wählen”, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße “Bevölkerung” tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für “Volkssouveränität” ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein “Unternehmen” im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: “Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.”

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob “andere Abhilfe möglich” ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

 

- Von unserem Unterstützer Manfred zur Verfügung gestellt.

Korrektheiten – Antitotalitäre, ideologiekritische, islamkritische politische Essays

Quelle:

http://korrektheiten.com/2011/04/01/ist-widerstand-legal-art-20-abs-4-g/#more-7234

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Bei “Micheal Mannheimer “ können Sie zur selben Thematik einen weiteren Beitrag finden.


Petition: Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen.

Begründung

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht 190,05 Mrd. Euro.

Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offenkundig nicht helfen und für das aktuell bereits Umschuldungen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.

Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos einzuzahlen ist (Artikel 8; auf Deutschland entfallen 22 Mrd. Euro, die kreditfinanziert werden sollen); Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen (Artikel 10) kann; bei Ausfall eines ESM Mitgliedes diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten gerichtliche Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).

Der Vertragsentwurf sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten. Und selbst wenn es eine parlamentarische Kontrolle gäbe: könnten sich die Parlamentarier dem ungeheuren Druck widersetzten und Zahlungen verweigern? Mai 2010 hat gezeigt, dass sie es nicht können.

Im Artikel 16 heißt es weiter, das der ESM die Liste der in Artikel 14 und 15 vorgesehenen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Änderungen beschließen kann. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom ESM allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risiko? Das lässt auch die politische Beteuerung sehr unglaubwürdig erscheinen, Deutschlands Anteil am genehmigten Grundkapital – 190 Mrd. von 700 Mrd. – stehe unverrückbar fest. Der ESM stellt sich nach dem Vertragsentwurf als eine sehr unabhängige Institution dar und es sieht so aus, als werde hier viel mehr als eine reine Verrechnungsstelle installiert. Es wird eine neue Behörde geschaffen, deren Verantwortliche strafrechtliche Immunität genießen sollen – weshalb eigentlich? -, die nur gewählten Parlamentariern zusteht.

Die geplante Streichung der no-bail-out-Klausel in den EU-Verträgen (Art. 125) durch zusätzlich einzuführende Klauseln in Art. 136 muss in diesem Zusammenhang verhindert werden. Nur die no-bail-out-Klausel in ihrer ursprünglichen Fassung schützt Deutschland davor, für Schulden anderer Länder zu haften.

 

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=18123″

“Die Zeit danach” (Prof.Dr.Ramb in der jf)

In der Online-Ausgabe der jf steht ein Artikel von Prof. Dr. Ramb zum Thema “Europäische Finanzpolitik”, der im wesentlichen all das zusammenfaßt und präzise ausdrückt, womit wir zu rechnen haben.

Hier der Link zu dem Artikel in der Druckform:

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154.98.html?&MP=154-774&cHash=869e33b5fad4447d2aa9e3f156b83580&tx_ttnews[backPid]=468&tx_ttnews[tt_news]=88778

jma

Kopp Nachrichten vom 7. März

Die Themen heute:

Spanische Stadt führt Peseten wieder einDramatische Lage in Elfenbeinküste

Rechte in Frankreich vor Sarkozy ,AWD bezahlte Ex-Kanzler Schröder

Bayern: Neuer Polizeifunk floppt — 4, 5 Milliarden Kosten, IHK-Präsident warnt vor E10-Folgen

Mailand: Einziges Islam-Zentrum geschlossen. Gläubige Menschen werden viel älter

Erdogan kritisiert EU-Beitrittsverhandlung

Nachfolgendes Interview haben wir bei “RP-Online” gefunden und stellen dieses hier ohne eigenen Kommentar ein.

Das Interview mit Erdogan spricht für sich selbst…

Zum Artikel    hier klicken

EU-Bevormundung: Brüssel kippt Steuerbeihilfe

(Grundlage für den Artikel ist eine dpa-Meldung vom 27. Januar 2011)

<Auf Druck aus Brüssel darf Deutschland Unternehmen bei der Firmensanierung nicht länger Steuervergünstigungen einräumen. … Damit kippten die EU-Experten ein wesentliches Element der deutschen Unternehmensbesteuerung, das in der Finanzkrise eingeführt wurde. … Das Bundesfinanzministerium ließ das weitere Vorgehen zunächst offen. Die Entscheidung werde geprüft und bewertet… „Die Entscheidung der Kommission ist absolut nicht nachvollziehbar“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach (CDU). Völlig unnötig erschwere es die Kommission, notleidenden Unternehmen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Kommission wertet die Regel als illegale Beihilfe. … Zugleich kritisierten die Wettbewerbshüter in ungewohnt deutlichen Worten die Bundesregierung, die die Klausel nicht in Brüssel zur Genehmigung angemeldet habe: „Die Kommission erfuhr davon über Presseberichterstattung.>

Soweit zitiert aus der dpa-Meldung.

Dieses Vorgehen ist ein weiterer Schritt auf dem Wege zur totalen Entmündigung der nationalen Regierungen und Parlamente. Man fragt sich, was denn überhaupt noch eigenständig entschieden werden darf, welche Gesetze und Regelungen noch in der Verantwortung der gewählten (!) Volksvertreter liegen.  Stattdessen entscheidet eine nicht gewählte und damit auch nicht demokratisch legitimierte Kommission über so ziemlich alle Angelegenheiten, zu denen innerstaatlich aus triftigen Gründen Entscheidungen getroffen werden. „Experten“ befinden darüber, was zulässig ist und was nicht. Es entbehrt auch nicht einer gehörigen Portion an Schizophrenie, wenn man ausgerechnet der deutschen Wirtschaft immer engere Fesseln anlegt, zugleich aber von Deutschland ständig steigende Leistungen zum Erhalt des Euro erwartet.

J. Mader

Arbeitslosigkeit, Armut und Mangel an Bildung

Jeder zweite Arbeitslose ist von Armut bedroht

schreibt am Freitag 27.08.2010 in FOCUS-Online-Autor Ozan Demircan:
Hier der Anfang des Artikels:
Die Konjunktur brummt, die Armutsgefährdung in Deutschland steigt dennoch an. Wo die Armut am größten ist – und wie die Regierung die Schere weiter aufklappt.
Der traurige Spitzenreiter unter den Bundesländern kommt mittlerweile traditionell aus dem Osten: In Mecklenburg-Vorpommern ist laut einer am Freitag veröffentlichten Studie des Statistischen Bundesamtes mit 23,1 Prozent fast ein Viertel der Bevölkerung akut von Armut bedroht. Es folgen Sachsen-Anhalt mit 21,8 und Bremen mit 20,1 Prozent.

Als armutsgefährdet gilt laut Europäischer Union, wer mit weniger als 60 Prozent des Medians vom Einkommen der Bevölkerung – also dem Wert, den je 50 Prozent der Einkommen übersteigen beziehungsweise unter ihm liegen – auskommen muss. In Deutschland lag diese sogenannte Armutsgefährdungsschwelle 2009 zum Beispiel bei monatlich 801 Euro in Einpersonenhaushalten und 1683 Euro in Familienhaushalten mit zwei Kindern unter 14 Jahren.

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Prof. Dr. Wilhelm Hankel

Zum aktuellen Stand der Verfassungsklage und Danksagung an alle Unterstützer .Erner der wenigen die noch den Mut haben gegen das unrecht anzugehen!

Prof Dr Hankel Die Euro Lüge

Prof. Dr. Hankel über die Lügen des Euros.