Kategorie: Sozialpolitik
Belastungen der Rentenkasse durch Versicherungsfremde Leistungen
Versicherungsfremde Leistungen und “Bundeszuschuss”
Versicherungsfremden Leistungen werden auch als “Fremdleistungen” oder “nicht beitragsgedeckte Leistungen” bezeichnet.
Es gibt keine Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung!
Die sogenannten Bundeszuschüsse gleichen nicht einmal die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse aus.
Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für “versicherungsfremde Leistungen” verwendet. Die “Bundeszuschüsse” sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten “versicherungsfremden Leistungen”. Dabei sollten die “Bundeszuschüsse” nicht nur (s. unten, VDR Information P.10) dem Ausgleich versicherungsfremder Leistungen dienen!
Eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen ist längst überfällig. Ihr Ausbleiben fördert die Manipulation der Rentenkasse durch die Politik. Ob unter der Regierung Kohl, Schröder oder Merkel, oft wurde und wird auf die hohen “Bundeszuschüsse” verwiesen, ohne die noch höheren versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen, die der Rentenkasse entnommen werden. Das erleichtert Leistungskürzungen und Rentenniveau-Senkungen als “notwendige Reformen” darzustellen.
Milliardenschwere Fremdleistungen belasten auch die Gesetzliche Rentenversicherung
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Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
Von Immanuel Schaich, ADG, 05.03.2010
Der Staat behandelt die Rentenversicherung wie sein Eigentum und verfügt über Milliardenbeträge, die zum Vermögen der Rentenkasse gehören. Die Rentengesetze mit einigen hundert Paragrafen enthalten keine Regelungen über die Erfassung, Behandlung und Verrechnung von beitragsfremden Leistungen. Es ist nicht geregelt, wie die Rentenversicherung für die hohen Fremdleistungen entschädigt werden soll. Das lässt vermuten, dass man gar nie die Absicht hatte, diese Ausgaben korrekt zu erstatten.
Nach § 29 Sozialgesetzbuch IV ist für die Rentenversicherung die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht auf Grund von Beiträgen gezahlt werden, genau erfasst werden. Dies ist überhaupt noch nie geschehen. Die Rentenkasse hat auf diese Art schon hunderte von Milliarden verloren.
Den Schaden haben die 50 Millionen Rentner und Beitragszahler in Form von höheren Beiträgen oder geringerer Rente.
Verantwortlich dafür sind die Organe der Rentenversicherung – Vorstand und Geschäftsführer – sie sind weitgehend den Weisungen des Arbeitsministeriums unterworfen.
(Quelle : Verein gegen Altersdiskriminierung) Siehe auch Schwarzbuch Rentenversicherung
Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für “versicherungsfremde Leistungen” verwendet. Die “Bundeszuschüsse” sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten “versicherungsfremden Leistungen”. Dabei sollten die “Bundeszuschüsse” nicht nur (s. unten, VDR Information P.10) dem Ausgleich versicherungsfremder Leistungen dienen!
Eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen ist längst überfällig. Ihr Ausbleiben fördert die Manipulation der Rentenkasse durch die Politik. Ob unter der Regierung Kohl, Schröder oder Merkel, oft wurde und wird auf die hohen “Bundeszuschüsse” verwiesen, ohne die noch höheren versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen, die der Rentenkasse entnommen werden. Das erleichtert Leistungskürzungen und Rentenniveau-Senkungen als “notwendige Reformen” darzustellen.
Mit Fehlinformationen, Halbwahrheiten und Lügen wird der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild über die Finanzsituation der Rentenkasse vermittelt – Einige Beispiele
E. L.
Die Rente – Altersamut ist kein Schicksal sondern ein Geschäft
von Arno Hirsch,
erschienen auf aristo blog
Wegen der demographischen Entwicklung und jetzt auch noch angesichts der Weltwirtschaftskrise wird über die Finanzierbarkeit des Sozialstaats und der Rente insbesondere öffentlich lamentiert. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo der Sozialstaat der BRD mehr denn je existentiell notwendig ist, will man ihn abbauen mit dem Argument, er wäre nicht mehr bezahlbar.
….
Lesen Sie den ganzen Artikel über das Geschäft mit der Privatisierung der Sozialabsicherung hier
Der RENTENTOPF hat einen ÜBERSCHUSS!
Auf einmal. Hier muss man sich doch Fragen wie kommt das denn?
Ja, es ist doch klar: In diesem Jahr 2011 finden sieben Wahlen statt, und die Umfragewerte sind für die Koalition nicht gerade berauschend. Daher wird frühzeitig über die Medien bekannt gegeben, dass die RENTENKASSE prall gefüllt ist. Und schon brauchen wir uns über unseren „RENTENBEZUG“ keine Gedanken mehr machen.
Na, wer wird sich denn da als Erster schnell bedienen? Das Geld muss doch schließlich wieder unter die Leute!
Also ran an die Futterkrippe, so lang noch was drin ist!
( Merkel, Schäuble, Brüderle, die von der Opposition mit Steinbrück, Steinmeier usw. und in erster Linie von der Leyen : „ Was scheren uns die blöden Rentner! Die sollen sich gefälligst einschränken, geht ihnen doch ohnehin so gut wie nie zuvor!” )
Arbeitsministerium entdeckt „Beitragsüberschuss“ der gesetzlichen Rentenversicherung!
Deutliches Einnahmeplus bei der Rentenkasse – Regierung erwägt frühere Beitragssenkung“. Von demnächst z.Zt. 19,9% zu senken auf 19,3%. Und wenn 2011 die Wahlen gelaufen sind – was dann?
Dann wird sich der Rentenbeitragssatz wieder auf 19,9% erhöhen. Siehe „Krankenkassenbeitragssatz“ vor der Wahl 2009, von 15,5% auf 14,9%. Was ist ab 01.01.2011 wieder 15,5%?
Die Bundesregierung sieht Chancen, dass der Rentenbeitrag bereits 2013, und damit ein Jahr früher als geplant, sinkt. „ Warum , siehe Antwort oben in unterstrichener Schrift.
Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte in Berlin, dank der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt habe die Rentenversicherung im vergangenen Jahr einen Überschuss von rund zwei Milliarden Euro erzielt. Deshalb sei es möglich, dass in zwei Jahren der gesetzlich geregelte Fall einer Beitragssenkung eintrete – 2013 sind Bundestagswahlen.“
Man kann vermuten: Nachdem der Ministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, detaillierte Informationen über den seit 1957 stattfindenden „RENTENKLAU“ in Höhe von 610.883.000.00 Euro zugesandt wurde, weil sie – noch vor wenigen Tagen, auch im Bundestag – vehement die angebliche Notwendigkeit des Rentenalters mit 67 Jahren verkündete, entdeckt das Arbeitsministerium plötzlich, wie aus heiterem Himmel, einen Überschuss“, welche Beitragssenkung „früher als geplant ermögliche.“
In Beantwortung des Schreibens an Frau von der Leyen hatte das Arbeitsministerium auf vier Seiten behauptet, „ die gesetzlichen Renten werden teilweise aus Steuermitteln finanziert“ , auf der 4. Seite jedoch verklausuliert zugegeben, dass die Regierungen mehr Geld aus den Rentenkassen entnommen, als sie an die GVR überwiesen haben. (Also für nicht durch Beiträge oder ausreichend durch Steuermittel gedeckte, der Rentenversicherung aufgebürdete versicherungsfremde Lasten wie in den Informationen an das Ministerium ausgeführt).
Auf diesen Widerspruch hingewiesen, dass von teilweiser Finanzierung der Renten keine Rede sein könne, wenn man mehr Geld aus den Kassen entnimmt, als hineingibt, beantwortete das Arbeitsministerium – weil offenbar um eine andere Antwort verlegen – damit, es sei nicht Aufgabe des Ministeriums, weitergehende Korrespondenz mit Privatpersonen zu führen.
Man bekommt nun die Einsicht, dass „RENTE MIT 67“ Unfug ist und Inflationsausgleich der Renten Selbstverständlichkeit, dass die Zweckentfremdung von seit jeher nachweisbar vorhandenen Beitragsüberschüssen für Kriegsfolgelasten , auch für die Wiedervereinigung und anderes, aufhören muss, weil diese von der Allgemeinheit aus Steuermitteln getragen werden müssten und nicht von den Beitragszahlern der „Gesetzlichen Rentenversicherung“ allein ?
von Wilhelm Hirthe




