Petition 15500
Sie können sich hier registrieren, und nach dem Anmelden können Sie die Petition 15500 auf https://epetitionen.bundestag.de unterzeichnen.
Die große Unterschriftenaktion “Deutsch ins Grundgesetz” von der BILD-Zeitung und dem Verein Deutsche Sprache (VDS) hat es jetzt in den Petitionsausschuss des Bundestags geschafft. Der VDS-Vorsitzende Walter Krämer hat die Forderung von weit über 40 000 BILD-Lesern offiziell als Petition dem Bundestag vorgelegt.
Vom 7. 12. bis 19.01.2011 kann auf der Petitionsseite des Bundestages die Petition “Deutsch ins Grundgesetz” gezeichnet werden.
Bitte beteiligen Sie sich!
Erläuterung zur Petition und was sich zu einer angestrebten Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetzt sagen läßt:
Was kann und soll es eigentlich bewirken, wenn die deutsche Sprache in Artikel 22
mit dem Zusatz aufgenommen würde: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch?“
Wenn die Landessprache als Wert in der Verfassung ausdrücklich geschützt wird, ist
dies durchaus nicht nur ein symbolischer Akt oder ein Zeichen, sondern es geht im
Kern um folgendes:
Der neue Satz im Grundgesetz bildet
a) einen bindenden Auslegungsmaßstab für die gesamte Rechtsordnung,
b) einen möglichen Ausgangspunkt für künftige Gesetzgebung.
Aber: Es geht immer nur um die Sprache im öffentlichen Raum, nicht in der
Privatsphäre. Privat kann man also weiterhin Dialekte, Regionalsprachen oder
fremde Sprachen sprechen. Manche Kritiker tun so, als wollten wir dies gerne alles
verbieten.
Zu denken wäre z.B. an gesetzliche Regelungen für
- das Kita-, Schul- und Hochschulwesen,
- Rechtstexte, Gerichte und Verwaltungen,
- öffentlichen Rundfunk und öffentliches Fernsehen,
- Verbraucherschutz,
- Arbeitnehmerschutz gegen Wechsel der Unternehmenssprache,
- Rolle der deutschen Sprache in der Europäischen Union.
Die gelegentlichen Vergleiche in der öffentlichen Diskussion mit Landesflagge, Hauptstadt oder Tierschutz sind unpassend, weil es sich um Dinge mit viel geringerem Gewicht, bei der Sprache aber um die entscheidende Grundlage der deutschen Identität handelt. Besser bezieht man sich im Vergleich beispielsweise auf die Menschenwürde oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Auch hier hat die Aufnahme dieser Werte in die Verfassung nicht sofort die Wirklichkeit verändert, sondern es mussten rechtliche Vorschriften anders interpretiert oder neu geschaffen werden. Auffällig ist an mancher Medienreaktion, dass viele Journalisten einfach aus dem Bauch heraus zu unserer Forderung abfällige Meinungen äußern, ohne das geringste Zusammenhangswissen zu haben, wie Verfassungen eigentlich wirken. So kennen sie meist den Unterschied zwischen Organisationsnormen und Normen über Grundwerte nicht. Es kann aber auch sein, dass sie die in einer Verfassungsergänzung liegende Bindewirkung insgeheim nicht wollen, dies aber hinter geringschätzigen Äußerungen verstecken.
Dr. Kurt Gawlitta





