Aufruf zur Volksabstimmung zum Verbleib in der EU
Das Bündnis für Freiheit und Demokratie beteiligt sich zusammen mit neun weiteren Gruppierungen an der Aktion „Für einen Volksentscheid über den Verbleib in der EU“.
Auch wenn es wenig realistisch erscheinen mag, daß man rasch einen Volksentscheid über eine derart entscheidende Frage erreichen kann, wollen wir doch darauf aufmerksam machen, wie wenig demokratisch – am Volke vorbei, der sogenannte EU-Integrationsprozess vonstatten geht.
Wir dürfen die Hoffnung auch nicht aufgeben, endlich durch eigenes Hinzutun das Ziel erreicht zu können, unsere Stimme zu den Vorgängen in Sachen EU zu erheben.
Wenn wir alle nichts tun und stattdessen resigniert im stillen Kämmerlein verharren, wird sich gewiß nichts ändern lassen.
Wir können uns auf Artikel 20 GG berufen, der wie folgt lautet
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Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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In Absatz 2) heißt es „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Es heißt an keiner Stelle, daß diese Abstimmungen nicht auch auf Bundesebene, also deutschlandweit, stattfinden können, oder ob diese auf bestimmte Themenbereiche eingegrenzt sind; derartige Einschränkungen sind hier nicht gegeben. Im Gegenteil: man sollte doch annehmen, daß in derart entscheidenden Fragen, die die Überordnung von übernationalen Verträgen über unser GG, oder die Überflügelung unserer nationalen Gesetze und unserer Parlamente durch EU-Institutionen und deren Verordnungen und Gesetze, derartige Abstimmungen zwingend machen.
Es soll mit diesem Aufruf nicht gesagt werden, daß wir vom BFD gänzlich gegen eine Zusammenarbeit oder Bündnisse in bestimmten politischen Fragen zwischen den europäischen Staaten eingenommen sind; doch diese EU, in ihrer jetzigen Gestalt und mit der zentralistischen, alle Lebensbereiche vereinnahmenden Machtausübung nehmen wir nicht hin.
Rufen Sie den Aufruf bitte hier als PDF-Dokument ab Aufruf zum Volksentschei_Flugblatt
und drucken Sie diesen aus, dann können Sie ihn weiterreichen an andere Leute
oder hier
als Unterschriftenliste Aufruf_zum_Volksentscheid_EU.





